HandwerkFür einen funktionierenden Handwerks-Betrieb

Fahrzeugbewertung

Sachgemäße Bewertung Ihrer Fahrzeuge

Von Karosserie bis Technik

Um teure Überraschungen für Sie zu vermeiden, sollten Sie auf unsere sachgemäße Fahrzeugbewertung setzen.

Statt einer kostspieligen Abrechnung/Bewertung auf der Basis von Reparaturkosten setzen wir auf ein transparentes Verfahren auf der Basis von Minderwerten.

Anhand dieser Kriterien bewerten wir als Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger den Fahrzeugzustand Ihres Fuhrparks.

Leasinggutachten

Leasinggutachten

Unser Gutachten-Service für Ihre Leasingwagen

Mit unseren Leasinggutachten beugen Sie Differenzen bei der Beendigung von Leasingverträgen vor.

Leasingangebote sind sowohl für Firmen als auch Privatkunden eine attraktive Alternative, doch nicht selten kommt es bei Beendigung des Leasingvertrages zu Differenzen bei der Einschätzung von Gebrauchsspuren und Schäden. Es folgen Probleme und Auseinandersetzungen. Soweit muss es nicht kommen.

Mit einem unabhängigen, neutralen Leasinggutachten, in dem die vorhandenen Mängel und Schäden aufgelistet und bewertet sind, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zustandsbericht Gebrauchtwagen

Zustandsbewertung von Gebrauchtwagen

Damit sichern Sie sich ab.

Durch einen Zustandsbericht wissen Sie über den Zustand Ihrer Gebrauchtwagen wirklich im Detail Bescheid.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine „frische“ Hauptuntersuchung (HU nach § 29 StVZO), sondern sichern Sie sich ab und lassen Sie Ihre oder zu erwerbenden Gebrauchtwagen von uns durchchecken. Denn aktuelle Prüfplaketten sagen vielleicht etwas über die Verkehrstüchtigkeit aus; ob es versteckte Schäden gibt oder bald eine Reparatur ansteht, kann an diesen jedoch nicht abgelesen werden. Ob das betreffende Fahrzeug sein Geld wert ist, kann nur eine detaillierte Prüfung ergeben, die wir anschließend in einem Zustandsbericht zusammenfassen.

Das Gebrauchtfahrzeug rechtssicher verkaufen

Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen von Gewerbe an Privat (Gebrauchtgüterkauf) verbietet den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Im ersten Halbjahr nach dem Verkauf ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass ein später aufgetretener Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorhanden war. Mit unserem Gebrauchtfahrzugzustandsbericht, auf dem der technische Zustand des Fahrzeuges vor dem Verkauf detailliert beschrieben ist und auf dem auf vorhandene Vorschäden hingewiesen wird, können Sie Ihrer Beweispflicht nachkommen.

KontaktWir freuen uns auf Sie

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15738 Zeuthen

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GTÜ - Fahrzeuguntersuchungen

KFZ - Sachverständige
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